Karsten Lorenz

Geschenke im Visier der Finanzverwaltung

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Karsten Lorenz
Karsten Lorenz
Niederlassungsleiter • Prokurist • Steuerberater
„Kleinvieh macht auch Mist“ – so oder ähnlich scheint die Finanzverwaltung zu denken, wie ein aktueller Fall aus unserer Praxis beweist.

Was ist geschehen?

Ein Unternehmer verschenkt, wie eine Vielzahl anderer auch, am Jahresende an Geschäftspartner und an Mitarbeiter von Geschäftspartnern kleine Präsente bis zu einem Wert von 35,00 €. Er zeichnet die Beschenkten mit dem Nachnamen auf und setzt die Kosten für die Geschenke als Betriebsausgabe ab.

Was viele nicht wissen:
Rein rechtlich gesehen, hat der Empfänger des Geschenks  dieses Geschenk als Betriebseinnahme (Unternehmer) oder Arbeitslohn (Arbeitnehmer des Geschäftspartners) zu versteuern. Dies gilt schon seit Jahrzehnten.

Allerdings wurden diese Fälle bisher nie von der Finanzverwaltung aufgegriffen. Nunmehr scheint es so, als ob der Fiskus Hände ringend nach Möglichkeiten sucht, um die Staatsfinanzen aufzubessern.

Der Lohnsteuerprüfer im vorstehenden Fall stellte den Unternehmer vor die Wahl: „Entweder Sie nennen mir Name und Anschrift der Beschenkten, damit das Finanzamt die Empfänger ermitteln kann und dort eine Besteuerung der Einnahme (die wohl nie Geschehen sein dürfte) prüfen kann, oder Sie Übernehmen die Steuer und besteuern die Geschenke pauschal mit 30%.“

Wie ist momentan der Stand?

Nach den gesetzlichen Regelungen über Geschenke bis 35,00 € muss ich lediglich den Namen des Empfängers aufzeichnen, nicht mehr! Nach Rücksprache mit dem Prüfer wird nun nicht mehr nach der Adresse des Beschenkten verlangt, sondern es sollen trotzdem, wie gesetzlich vorgeschrieben, zumindest die Namen der Beschenkten an das Finanzamt mitgeteilt werden. Dieser Anforderung sind wir nachgekommen.
Bereits die Anforderung der Adresse des Beschenkten erscheint uns unangebracht, oder haben Sie z.B. die Postfrau bei Übergabe des Weihnachtspräsentes nach der Adresse gefragt?

Nun stellt sich die Frage, was das Finanzamt wohl mit einer Liste von Nachnamen anfangen will? Soll hier tatsächlich versucht werden, den Empfänger der Geschenke zu ermitteln?

Wie die Praxis zeigt, wird dieses Thema zukünftig in jeder Lohnsteuerprüfung zum Streitpunkt werden.

Wir wehren uns jedoch für unsere Mandanten gegen dieses Vorgehen der Finanzverwaltung. Den Steuerberaterverband haben wir bereits informiert und wir hoffen, dass die Verwaltung hier einlenkt und weiterhin „die Kirche im Dorf lässt“. Es kann doch nicht sein, dass eine kleine Aufmerksamkeit mit dem Hinweis übergeben werden muss: „Bitte denken Sie daran, dass Sie dieses Geschenk noch als Einnahme versteuern müssen!“?

Ehrlich gesagt sind wir schockiert, dass die Verwaltung hier mit einem großen Aufwand versucht, den Steuer zahlenden Unternehmer dazu zu bewegen, einfach keine Geschenke mehr zu machen. Oder wie sollen wir ein derartiges Verhalten des Fiskus deuten?

Wir werden Sie über den Ausgang des vorliegenden Falles auf dem Laufenden halten.


Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Sollten Sie jetzt unsicher sein oder weitere Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Mitarbeiter.

Karsten Lorenz
Steuerberater

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