Simone Finsterbusch
Teamleiterin Lohn
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Nach dem am 19.12.2008 der Bundesrat dem „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze“ zugestimmt hat, ist dieses zum 01.01.2009 in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz wird in neun Branchen die so genannte Sofortmeldung wieder eingeführt.
Eine Aufstellung über der betroffenen Branchen erhalten Sie über unsere Lohnabteilung.
Als Arbeitgeber in den betroffenen Wirtschaftszweigen haben Sie die Pflicht, für Ihre neuen Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung den Tag der Beschäftigungsaufnahme elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung zu melden.
Liegt bei einer Kontrolle für eine Beschäftigung eine solche Meldung nicht vor, ist die, ein Verdachtsmoment auf Schwarzarbeit, welches mit einem Bußgeld bis zu 30.000 € geahndet werden kann. Es ist also wichtig, dass neue Arbeitnehmer rechtzeitig angemeldet werden.
Achtung: Eine Anmeldung bei der Krankenkasse ersetzt keine Sofortmeldung. Die Sofortmeldung ist eine eigenständige Meldung an den Rentenversicherungsträger und ist in jedem Fall zusätzlich zu erstellen.
Damit die Meldung stets frühzeitig veranlasst werden kann, bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu informieren. Einen Fragebogen, der speziell für diese Zwecke entworfen wurde, erhalten Sie ebenfalls in unserer Lohnabteilung. Bitte lassen Sie den Fragebogen von Ihren Arbeitnehmern unterschreiben und nehmen Sie das Original zu den Personalakten. Der unterschriebene Fragebogen dient als Nachweis, dass Sie Ihrer Meldepflicht als Arbeitgeber nachgekommen sind. Bei Zollkontrollen müssen Sie diesen Nachweis vorlegen.
Die Arbeitnehmer, für die eine Sofortmeldung zu erstellen ist, sind verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass oder einen Pass- oder Ausweisersatz am Arbeitsplatz mitzuführen. Hierauf hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer schriftlich hinzuweisen und diesen Nachweis aufzubewahren.
Sofern Sie Ihre Arbeitnehmer noch nicht über die Mitführungspflicht informiert haben, holen Sie dies bitte umgehend nach. Ein Formblatt ist bei uns erhältlich.
Bitte überlassen Sie uns die Angaben für die Sofortmeldung rechtzeitig vor Beginn der Beschäftigung.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, zögern Sie nicht, unser Lohnteam anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Finsterbusch
Teamleiterin Lohn