Friedrich Geise
Geschäftsführer, Steuerberater
Mit seiner Entscheidung hat das BVerfG die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer für verfassungswidrig erklärt. Damit können Millionen Berufspendler ab 2007 wieder höhere Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit ist mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar und daher verfassungswidrig.
Das Bundesfinanzministerium wendet das Urteil an, indem automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht gilt. Die Bundesregierung wird angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um an anderer Stelle einzusparen. Über eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2010 wird die Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden. Damit bleibt es dabei, dass es die Entfernungspauschale für die Jahre 2007 bis 2009 ab dem ersten Kilometer gibt und Berufstätige keine Einschränkungen befürchten müssen, etwa durch ein vermindertes Kilometergeld oder eine gekürzte Arbeitnehmer-Pauschale.
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